WERTERMITTLUNG

Wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie auf Basis aktueller Marktdaten, fundierter Analysen und langjähriger Erfahrung. Ob Verkauf, Kauf oder Finanzierung – eine präzise Bewertung schafft Sicherheit und optimale Entscheidungsgrundlagen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

WERTERMITTLUNG

Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Markt- bzw. Verkehrswerts,
oder Beleihungswerts eines beliebigen Wirtschaftsguts.
In jeder Hinsicht bieten wir Ihnen ein erfahrenes und kompetentes Allround-Talent mit unseren Serviceleistungen.

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2018
Artur Witmann

SO WIRD DER IMMOBILIENWERT ERMITTELT

Bei der Wertermittlung versucht man nun – in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren – eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen.
So wird z. B. der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert.
Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden.
Hierfür werden von den Ländern nach § 192 BauGB selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.
Diese sowie auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) führen daher die Wertermittlung durch.
In Hessen und Baden-Württemberg werden Wertermittlungen auch von Ortsgerichten durchgeführt.
Bei landwirtschaftlichen Objekten und bei hoheitlichen Eingriffen wie z. B. Straßenbau oder Bergbau empfehlen sich die landwirtschaftlichen Sachverständigen.
Generell sollte den Gutachterausschüssen, öffentlich bestellten und vereidigten oder den von einer registrierten Zertifizierungsstelle des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) zertifizierten Sachverständigen der Vorzug gegeben werden.

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